Protokoll über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Italien und Deutschland
XVI. Sitzung der Gemischten Kommission
Villa Vigoni, 22. - 24. April 2002
In dem Wunsch, die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur und Bildung weiter auszubauen und zur Festigung der freundschaftlichen Bande zwischen beiden Ländern und Völkern beizutragen, haben die italienische und die deutsche Seite auf der Grundlage von Artikel 13 des am 8.2.1956 in Bonn unterzeichneten Kulturabkommens folgendes Programm über kulturelle Zusammenarbeit für die kommenden Jahre, mindestens bis 2005, beschlossen.
Die deutsche Delegation stand unter Leitung von Botschafter Dr. Spiegel, Leiter der Abteilung für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Auswärtigen Amt.
Die italienische Delegation stand unter Leitung von Botschafter Aloisi de Larderel, Leiter der Abteilung für kulturelle Förderung und Zusammenarbeit im italienischen Außenministerium.
Die Namen der Delegationsmitglieder sind im Anhang I aufgeführt.
EinLEITUNG
Beide Seiten nehmen zur Kenntnis, dass die Durchführung des Abkommens positiv verläuft, und verpflichten sich, in diesem Sinne Initiativen in den vom Abkommen vorgesehenen Bereichen zu prüfen und zu fördern.
Beide Seiten unterstützen die Entwicklung der bilateralen Zusammenarbeit im Rahmen der jeweiligen Bildungs-, Forschungs- und Kulturprogramme der Europäischen Union.
Beide Seiten nehmen mit großer Genugtuung die Tätigkeit der Villa Vigoni und das dichte Programm neuer Initiativen des deutsch-italienischen Zentrums in Villa Vigoni zur Kenntnis, das in der Abschlusserklärung des deutsch-italienischen Gipfels von Berlin vom 21./22. September 2000 als „Kompetenzzentrum" für den gegenseitigen Austausch in den Bereichen Kultur, Kunst, Wissenschaft und soziopolitische Forschung anerkannt wird, und hoffen, dass die deutschen und italienischen Hochschulen die Zusammenarbeit mit ihr vertiefen werden.
Die Rolle der Villa Vigoni als Forum für dt.- ital. Begegnungen wurde im Rahmen des Staatsbesuchs am 18. April 2002 durch die Anwesenheit von Bundespräsident Rau und Präsident Ciampi bestätigt.
I. Bildung
1.1 Hochschulbildung
1.1.1. Beide Seiten unterstützen die direkte Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und den anderen akademischen Bildungsinstituten durch den Abschluss von Abkommen und Übereinkommen, den Austausch von Dozenten und Studenten, Daten und Informationen sowie die Verwirklichung gemeinsamer Forschungsprojekte, Seminare und Kongresse (s. Anlage III).
1.1.2 Zu diesem Zweck fördern die Seiten auch Kontakte zwischen der Conferenza dei Rettori delle Università Italiane und der Deutschen Hochschulrektorenkonferenz. Beide Seiten begrüßen die große Zahl von bestehenden Direktkontakten zwischen deutschen und italienischen Hochschulen, die sich innerhalb des letzten Jahrzehnts erheblich gesteigert hat.
1.1.3 Beide Seiten nehmen mit Genugtuung die erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen des Vigoni-Programms zur Kenntnis. Beide Seiten sprechen sich nachdrücklich für eine Fortführung aus und einigen sich darauf, hierfür verstärkte Werbemaßnahmen zu betreiben.
1.1.4. Beide Seiten nehmen den positiven Verlauf der Aktivitäten des „Zentrums für Italienstudien" bei der Freien Universität Berlin zur Kenntnis, das ein Kompetenzzentrum zur Förderung des kulturellen Austauschs zwischen den beiden Ländern und ein Verbindungselement zwischen italienischen und deutschen Hochschulen darstellt. Beide Seiten nehmen ferner die positive Entwicklung des seit 1996 bei der Universität Bonn tätigen Zentrums für Italienstudien zur Kenntnis. Beide Seiten geben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass weitere Italienzentren etwa bei den Universitäten Stuttgart und Heidelberg eingerichtet werden können.
1.1.5. Beide Seiten begrüßen die am 16. April 2002 im Quirinalspalast, dem Sitz des italienischen Staatspräsidenten, vom Rektor der Universität Trient, Prof. Massimo Egidi, und dem DAAD-Generalsekretär, Dr. Christian Bode, unterzeichnete Erklärung zur Gründung eines deutschitalienischen Hochschulzentrums.
Die Seiten bringen ihre Genugtuung angesichts der Aufgaben zur Kenntnis, die das deutschitalienische Hochschulzentrum übernehmen kann:
- wirkungsvollere Gestaltung der bereits bestehenden Zusammenarbeit zwischen italienischen und deutschen Hochschulen,
- Anregung und Förderung der Entwicklung gemeinsamer Studiengänge und gemeinsam betreuter Promotionen
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen beider Länder durch gemeinsam durchgeführte Programme und Veranstaltungen.
Beide Seiten vertrauen darauf, dass die zust ändigen staatlichen Stellen beider Länder an der Arbeit des Hochschulzentrums beteiligt werden, soweit staatliche Zuständigkeiten berührt sind.
1.1.6 Beide Seiten tauschen jährlich bis zu zehn Hochschullehrer und/oder -forscher zu jeweils höchstens zehntägigen Besuchen aus, die der Anbahnung weiterer Hochschulpartnerschaften dienen sollen. Dieses Programm findet auf der Grundlage der Gegenseitigkeit statt. Die Einzelheiten werden zwischen den auf beiden Seiten zuständigen Stellen, erforderlichenfalls durch diplomatischen Notenwechsel, vereinbart.
1.1.7 Beide Seiten bringen ihre Genugtuung angesichts der zwischen den italienischen und den deutschen Hochschulen vereinbarten doppelten Studienabschlüsse und der zahlreichen Initiativen zur Zusammenarbeit zwischen den Universitäten zum Zwecke des Erwerbs doppelter Studienabschlüsse zum Ausdruck (Anlage III). Von der italienischen Regierung werden diese im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Internationalisierung mitfinanziert. Neu auf deutscher Seite stehen für diese Projekte seit 2001 Fördermittel vom DAAD im Rahmen des Programms „Integrierte binationale Studiengänge mit Doppeldiplom" zur Verfügung. Das deutsch-italienische Hochschulzentrum soll in diesem Zusamenhang eine wichtige Rolle spielen.
1.1.8 Die Seiten weisen darauf hin, dass die in den Absätzen 1.1.5 bis 1.1.7 genannten Initiativen wesentliche Ergebnisse des Prozesses sind, der im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen „Hochschulbildungsraums" mit der Erklärung der Sorbonne und von Bologna angestoßen wurde.
1.1.9 Beiden Seiten ist sehr an der Schaffung eines soliden, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten und ausbaufähigen Lektorennetzwerks im Partnerland gelegen. Dadurch sollen die beiderseitigen Beziehungen im Hochschulbereich weiter intensiviert werden. Über die Frage der Lektoren in den beiden Ländern soll in Kürze eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
1.1.10 Beide Seiten begrüßen die am 17.11.2000 besiegelte Vereinbarung der beiden Hochschulrektorenkonferenzen (HRK und CRUI) über die geme insame Betreuung von Promotionsvorhaben, die inzwischen zu ersten konkreten Projekten geführt hat, und ermutigen die Hochschulen, diese neuen Kooperationsmöglichkeiten umfangreich zu nutzen. Die deutsche Seite weist darauf hin, dass der DAAD für entsprechende Projekte neue Fördermöglichkeiten geschaffen hat.
1.1.11 Beide Seiten begrüßen, dass neben den traditionellen Instrumenten zur Förderung des bilateralen akademischen Austauschs und der Hochschulzusammenarbeit der DAAD sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) inzwischen mehrere z.T. neue, nicht zielregionenspezifische Programme zur weiteren Internationalisierung deutscher Hochschulen anbietet, die auch für die Kooperation mit italienischen Partnern nutzbar gemacht werden bzw. werden können: „Ausländische Gastdozenten an deutschen Hochschulen", „Internationale Qualitätsnetze", „Internationale Promotions-Programme an Hochschulen in Deutschland", „Besucherprogramme", Informationsseminare für Hochschuladministratoren, Alumniprogramme, europäische Graduiertenkollegs (DFG) u.a.
1.1.12 Die deutsche Seite weist darauf hin, dass die Alexander-von-Humboldt-Stiftung individuelle Bewerbungen qualifizierter italienischer Wissenschaftler im Alter von bis zu vierzig Jahren für ein Forschungsstipendium entgegennimmt. Sie unterrichtet die italienische Seite außerdem über das Feodor-Lynen-Programm für hochqualifizierte deutsche Wissenschaftler aller Fachrichtungen im Alter bis zu 38 Jahren. Sie macht auch aufmerksam auf die Forschungspreise, die an international anerkannte, herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vergeben werden.
1.1.13 Die deutsche Seite unterrichtet, dass mit dem zum 01.04.2001 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung (AföRG) die Chancengleichheit für eine qualifizierte Ausbildung nachhaltig gesichert wird. Für die verbesserte Bedarfsdeckung für die Bedürftigsten, für eine erhebliche Erweiterung des Kreises der Geförderten und eine stärkere Bildungsbeteiligung von Jugendlichen aus einkomme nsschwachen Familien werden insgesamt rd. 665 Mio. Euro zusätzlich jährlich zur Verfügung gestellt. Erheblich ausgeweitet wurde die Auslandsförderung, mit der eine EU-weite Mobilität der Studierenden Wirklichkeit wird. Nach einem Jahr Studium in Deutschland kann die Förderung jetzt ohne die bisherige Begrenzung auf grundsätzlich 2 Semester ggf. bis zum Studienabschluss mit in ein anderes EU-Mitgliedsland genommen werden.
1.1.14 Die beiden Seiten bewerten positiv die gemeinsame Initiative des DAAD und der Universität La Sapienza in Rom zur Einrichtung eines Informations-und Beratungszentrums (IBZ), mit dem die Information über und Werbung für den Hochschulstandort Deutschland intensiviert werden soll. Beide Seiten erwarten von der Realisierung dieses Vorhabens bedeutsame Impulse für den hochschulrelevanten Informationstransfer und drücken daher den Wunsch aus, dass die Einrichtung möglichst noch 2002 umgesetzt wird.
1.1.15 Die deutsche Seite unterrichtet, dass der DAAD 2002 einen jährlichen Preis für eine herausragende italienische Studie über Deutschland geschaffen hat, der aus einem Geldpreis und einem Stipendium für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland besteht (Premio Mittner).
1.1.16 Die deutsche Seite informiert, dass im Rahmen verstärkter Anstrengungen, die Kontakte zu den ehemaligen Stipendiaten zu pflegen, besondere Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Sie würde es begrüßen, wenn auch italienische Wissenschaftler die entsprechenden vom DAAD und der Alexander-von-Humboldt-Stiftung angebotenen Programme intensiv nutzen würden.
1.1.17 Beide Seiten begrüßen die laufende gute Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Wissenschaftlern beider Länder in Forschung und Technologie. Angesichts der Bedeutung dieser Zusammenarbeit für die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit beider Länder regt die deutsche Seite an, dass die zuständigen Ministerien beider Länder Gespräche aufnehmen, um eine weitere zielgerichtete Intensivierung dieser Zusammenarbeit einzuleiten.
Ein intensiver Informationsaustausch insbesondere in Weltraumfragen wird angestrebt.
1.1.18 Die deutsche Seite informiert, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen ihres Literaturspendenprogramms die Verbreitung deutscher wissenschaftlicher Forschungsergebnisse im Ausland fördert, indem sie ausländische wissenschaftliche Institutionen beim Erwerb deutscher forschungsrelevanter Publikationen unterstützt.
1.1.19 Beide Seiten wünschen den Ausbau der „Kompetenzzentren"; insbesondere die italienische Regierung begrüßt eine Intensivierung der Beziehungen zum „Wissenschaftskolleg" in Berlin auch über das bei der Freien Universität Berlin eingerichtete Italienzentrum und Villa Vigoni.
1.1.20 Die Akademie deutsch-italienischer Studien Meran und die Europäisc he Akademie Bozen werden bis spätestens 2004 eine internationale Tagung über die universitäre Ausbildung beider Länder organisieren.
1.2 Anerkennung von Hochschulabschlüssen
1.2.1. Beide Seiten erachten eine Überprüfung des am 20.09.1993 in Bonn unterzeichneten Äquivalenzabkommens für notwendig. Beide Seiten erklären deshalb ihre Bereitschaft, angesichts der als Folge des Bologna-Prozesses eingetretenen Veränderungen in den Hochschulsystemen beider Länder, Gespräche über die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen aufzunehmen.
Zu diesem Zweck fördern beide Seiten -durch den Austausch von Unterlagen und Gespräche mit Fachleuten - das Kennenlernen und den Vergleich der jeweiligen Hochschulbildungswege unter Berücksichtigung der kürzlichen Reform des italienischen Hochschulwesens und laufender Reformen im deutschen Hochschulwesen.
1.2.2. Die italienische Seite teilt mit, dass die in Italien im akademischen Jahr 2001-2002 konkret eingeleitete Reform der Studienordnung zu einer neuen Benennung der Hochschulabschlüsse ersten und zweiten Grades geführt hat: Laurea (nach einem dreijährigen Studiengang) und Laurea specialistica (nach einem zusätzlichen zweijährigen Studiengang, bei dem die Laurea Zugangsvoraussetzung ist). Die Reform wurde infolge der Sorbonne-Erklärung und des sogenannten Bologna-Prozesses eingeleitet.
1.3 Schulbildung
1.3.1 Die Seiten fördern eine engere Zusammenarbeit auf allen Ebenen zwischen den Schulen und Schulbehörden, um die gegenseitige Kenntnis der Schulsysteme, Lehrpläne und didakt ischen Methoden auch durch den Austausch von Büchern und anderem didaktischem Material zu verbessern. Beide Seiten begrüßen, dass -über das Lehrangebot in Sekundarschulen hinaus -in mehreren Ländern in der Bundesrepublik Italienisch im Rahmen des Fremdsprachenunterrichts im Lehrplan von Grundschulen vorgesehen ist.
1.3.2 Die Seiten setzen sich dafür ein, Initiativen im Bildungs- und Schulbereich zu fördern, die von den zuständigen Ministerien beider Länder festgelegt werden.
1.3.3 Zu diesem Zweck zeigt sich die italienische Seite bereit, 20 deutsche Lehrkräfte für italienische Sprache und Literatur weiterführender Schulen in Sommer-Fortbildungskursen aufzunehmen, die jedes Jahr regelmäßig vom Ministerium für Schule, Hochschule und Forschung bei besonderen Einrichtungen veranstaltet werden, die auf den Unterricht von Italienisch als Fremdsprache spezialisiert sind.
Die Kosten für Unterricht und Aufenthalt werden vom Ministerium für Schule, Hochschule und Forschung getragen.
1.3.4 Die deutsche Seite unterrichtet, dass statt des bisher dreiwöchigen Fortbildungskurses für italienische Deutschlehrer erstmalig ein zehntägiger Kurs für 15 Grundschullehrer, die deutschsprachigen Unterricht erteilen, und ein 10-tägiger Kurs für 15 Deutschlehrer der weiterführenden Schulen (also insgesamt 30) erprobt werden soll, um den Bedürfnissen der Teilnehmer beider Schulformen besser entsprechen zu können.
1.3.5 Beide Seiten begrüßen das Austauschprogramm des PAD und des italienischen Ministeriums für Schule, Hochschule und Forschung von Fremdsprachenassistenten der jeweiligen Sprache und der damit verbundenen Fortbildungsmaßnahmen. Diesbezüglich bekräftigen sie die Verpflichtung, sich an die festgelegten Termine zu halten, um so die regelmäßige Durchführung des Austausc hs zu gewährleisten.
Beide Seiten erklären sich bereit, das Austauschprogramm mit italienischsprachigen und deutschsprachigen Fremdsprachenassistenten fortzusetzen. Dabei sollen jährlich jeweils etwa 20 bis 30 Fremdsprachenassistenten ausgetauscht werden. Beide Seiten streben - je nach Bedarf und Verfügbarkeit - eine Erhöhung der Anzahl an.
1.3.6. Beide Seiten begrüßen die Einrichtung und das Funktionieren der bilingualen undbikulturellen deutsch-italienischen Züge in beiden Ländern und werden die Möglichkeit prüfen, weitere entsprechende bilinguale Projekte auf andere Orte auszudehnen. Insbesondere bringen sie ihre Genugtuung über die neuere Vereinbarung über die Einrichtung einer zweisprachigen Abteilung einer ersten Grundschulklasse in Köln am 18. April 2002, die auch finanziell von der italienischen Regierung unterstützt wird, zum Ausdruck und werden die Möglichkeit prüfen, entsprechende bilinguale Projekte auf andere Orte auszudehnen. Beide Seiten begrüßen die vielfältigen Angebote an Italienischunterricht im Schulwesen der Länder.
Beide Seiten bringen außerdem ihre Genugtuung über die kürzliche Einrichtung eines Berufskollegs in Köln zum Ausdruck, wo Italienisch die zweite Fremdsprache ist.
Sie stellen mit Befriedigung fest, dass zwischenzeitlich neben der deutsch-italienischen Grundschule in Wolfsburg, die nun auch die Sekundarstufe in Betrieb genommen hat, weitere bilinguale Grundschulen in Baden-Württemberg (Stuttgart, Freiburg und Murg), in Hamburg, in Hessen (Frankfurt am Main) und in Nordrhein-Westfalen (Dortmund) eingerichtet wurden. Dieselbe Festlegung wird auch für die Schule in Neukölln in Berlin gewünscht.
Die deutsche Seite würde es begrüßen, wenn auch in Italien bilinguale Grundschulen etabliert würden.
1.3.7 Beide Seiten begrüßen den unmittelbar bevorstehenden Notenaustausch über die Einführung einer in beiden Ländern anerkannten Hochschulzugangsberechtigung am Liceo Galvani in Bologna, an dem seit dem Schuljahr 1998/99 eine internationale Sektion deutscher Sprache besteht. Mit erfolgreichem Abschluss erwerben die Absolventen dieser Abteilung die allgemeine Hochschulreife, die sowohl in Italien als auch in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung nach Maßgabe der jeweils geltenden Zulassungsbestimmungen anerkannt wird. Beide Seit en betonen den Modellcharakter dieser Initiative und geben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass diese Möglichkeit auch an anderen Schulen in Italien und in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen wird.
Beide Seiten stellen mit Befriedigung fest, dass an staatlichen Gymnasien (licei) in Italien deutschsprachige Abteilungen eingerichtet werden, die zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe II führen. In diesem Zusammenhang ist von deutscher Seite zur Betreuung dieser Schulen die Stelle einer Koordinatorin mit Sitz an der Deutschen Schule Rom eingerichtet worden.
1.3.8 Die Arbeit der Deutschen Schulen in Rom, Mailand und Genua wird von beiden Seitenanerkennend gewürdigt. Die deutsche Seite ist bereit, den Charakter der Schulen als Begegnungsschulen weiterhin in erheblichem Umfang sowohl personell als auch materiell zu unterstützen. Beide Seiten wahren den Charakter als Deutsche Auslandsschulen.
1.3.9 Zuständige italienische Verwaltungsstellen sind das Ministerium für Schule, Hochschule und Forschung, Abteilung internationale Beziehungen, und das Außenministerium, Abteilung Kulturförderung und -zusammenarbeit.
1.3.10 Auf der Grundlage des Erfolgs der italienischen Initiative, Stipendien fuer deutsche Schüler zum Besuch eines Ferienkurses in Levico anzubieten, wird die italienische Seite weiterhin jährlich 60 dieser Stipendien anbieten. Die deutsche Seite wird weiterhin jährlich 50 Stipendien für italienische Schüler zum Besuch von Ferienkursen im Raum Würzburg anbieten, dazu Stipendien für zwei Begleitlehrer. Beide Seiten sprechen sich dafür aus, dass diese Stipendienprogramme voll ausgenutzt werden.
II. Sprachunterricht
2.1 Beide Seiten bemühen sich um eine stärkere Verbreitung der jeweiligen Sprache und Kultur in beiden Ländern. Beide Seiten unterstreichen die besondere Bedeutung der Beherrschung beider Sprachen zur Vertiefung der deutsch-italienischen Kulturbeziehungen. In Anbetracht der engen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen beiden Ländern und der Perspektiven, die durch den europäischesn Einigungsprozess eröffnet werden, drücken beide Seiten ihre Bereitschaft aus, dem Lernen der jeweiligen Partnersprache auch weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Beide Seiten erklären sich bereit, weitere Förderungsmaßnahmen zu prüfen und zu diskutieren, um die Verbreitung der italienischen Sprache in Deutschland und der deutschen Sprache in Italien zu unterstützen. Die deutsche Seite bittet darum, das „PROGETTO LINGUE 2000" fortzusetzen und alle Beteiligten dabei weiterhin zu unterstützen. Sie bittet weiterhin, Projekte zur Förderung eines „multilingualen Europas" durch das Bildungsministerium (MIUR) zu unterstützen.
Die italienische Seite bittet die deutsche Seite, derartige Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Schulen mit hohem Anteil an Schülern italienischen Ursprungs zu ergreifen.
2.2 Beide Seiten prüfen wohlwollend die Möglichkeit, Beiträge für Hochschulen und Schulen zur Einrichtung von Lehrstühlen und Lektoraten zu leisten, die Lektoren für italienische und deutsche Sprache und Kultur einstellen sollen.
2.3 Die italienische Seite erklärt ihre Bereitschaft, weiterhin einen finanziellen Beitrag für dieLehrstühle für Italienisch an den Universitäten Freiburg und Passau zu leisten.
2.4 Die italienische Seite beabsichtigt, Texte aus den Bereichen Italianistik, Literatur, Geschichte und Geografie zum Zwecke des Unterrichts der italienischen Sprache und für Aus-und Fortbildungskurse für Lehrkräfte und Lektoren sowie für solche Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen, die dies auf diplomatischem Wege beantragen.
2.5 Die Dante Alighieri-Gesellschaft ist in Deutschland an 23 Standorten tätig in Augsburg, Berlin, Bonn, Bremen, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Erlangen, Freiburg, Germersheim, Hamburg, Kiel, Kleve, Lübeck, Mannheim, München, Nürnberg, Regensburg, Saarbrücken, Stuttgart, Traunstein, Wiesbaden und Würzburg
Sie hat über 5000 ordentliche Mitglieder und veranstaltet 350 Sprachkurse, die von ca. 4700 Lernenden besucht werden.
Die Zentralverwaltung hat beschlossen, den Ausschüssen für den Zeitraum 2002 bis 2005 25 Stipendien von je 1500 Euro zur Verfügung zu stellen, um den Lehrkräften der Kurse die Teilnahme an einem L2-Fortbildungskurs zu ermöglichen. Für die Lernenden werden 50 Stipendien von jeweils 1.291 Euro zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Italien bereitgestellt.
2.6. Die „Fondazione Cassamarca" fördert und unterstützt Initiativen zur Verbreitung der italienischen Sprache und Kultur in Deutschland.
2.7 Beide Seiten stimmen darin überein, dass die deutsch-italienische Gemischte Arbeitsgruppe für Italienischunterricht in Deutschland und Deutschunterricht in Italien erneut einberufen werden sollte, damit Fragen der Verbreitung des Unterrichts in den jeweiligen Sprachen, der Fortbildung der Lehrkräfte und der Fortentwicklung des Bildungsaustauschs behandelt werden können.
2.8 Beide Seiten begrüßen die vielfältigen Angebote an muttersprachlichem Italienischunterricht in einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Die italienische Seit e sorgt für Beiträge und Material aus den Gebieten Didaktik und Multimedia und unterstützt Maßnahmen zur Ausbildung der Lehrkräfte für Kurse in italienischer Sprache und Kultur in Deutschland, die von Vereinigungen italienischstämmiger Deutscher und in Deutschland lebender Italiener veranstaltet werden. Ein Teil dieser Kurse wird in die örtlichen Schulsysteme eingebettet.
Die italienische Seite wünscht eine zunehmende Einbindung extracurricularer Kurse in italienischer Sprache - einer Amtssprache der Europäischen Union - und Kultur in die deutschen Schulen und verpflichtet sich zu technischer und finanzieller Unterstützung für diese Initiativen über Aus-und Fortbildungsprogramme für die örtlichen Lehrkräfte und die Versorgung mit Didaktik-und Multimedia-Mitteln.
2.9 Die deutsche Seite bringt ihre Genugtuung angesichts des Abschlusses des Protokolls vom 16. Januar 2002 durch das Goethe-Institut Inter Nationes und das MIUR zum Ausdruck, mit dem die Gültigkeit von Sprachdiplomen (Kleines Deutsches Sprachdiplo m) in Italien anerkannt wird, und hofft, dass dieses Protokoll bei Ablauf verlängert wird.
III. Stipendien
3.1 Während der Geltungsdauer dieses Protokolls stellt die italienische Seite jedes Jahr - soweit mit der Haushaltsausstattung vereinbar - 280 Monatsstipendien für deutsche Bürger zur Verfügung. (Anlage II)
3.2 Die deutsche Seite gewährt den italienischen Stipendiaten ihrerseits eine angemessene Anzahl von Monatseinheiten, die je nach Bewerberlage und Qualität der Anträge dem Angebot der italienischen Seite vergleichbar sein wird. (Anlage II)
3.3 Die deutsche Seite teilt der italienischen Seite mit, dass das Goethe-Institut den italienischen Lehrkräften im Jahre 2002 52 Stipendien für deutschsprachige Lehrkräfte der Fächer Geografie und Geschichte zur Teilnahme an Fortbildungskursen im Bereich Methodik und Didaktik gewährt und dass ferner 13 Stipendien für Ausbilder sowie Grundschullehrkräfte zur Teilnahme an achtwöchigen Sprachkursen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.
IV. Kultur und Kunst
4.1 Kulturinstitute und -einrichtungen
4.1.1 Beide Seiten stimmen überein, dass den zahlreichen deutsch-italienischen Kulturgesellschaften und der Dante Alighieri-Gesellschaft besondere Verdienste zukommen. Mit ihrer Spracharbeit und ihren Programmen spielen sie eine wichtige Vermittlerrolle im Rahmen des deutsch-italienischen Kulturaustausches. Die Mehrzahl der deutsch-italienischen Kulturgesellschaften in Italien wird von der Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt. In Deutschland werden einige Gesellschaften von italienischer Seite unterstützt. Beide Seiten begrüßen es, wenn sich deutsch-italienische Kulturgesellschaften in Dachverbänden zusammenschließen. In diesem Zusammenhang besonders positiv war eine gemeinsame Veranstaltung („Kulturbörse") im Juni 2001 in Venedig. Beide Seiten teilen die Auffassung, dass in der nächsten im Jahre 2003 in Magdeburg vorgesehenen Veranstaltung weder ein Überblick ihrer Tätigkeiten stattfinden kann.
Sie teilen außerdem die Auffassung, dass diese Gesellschaften in Deutschland eine wichtige Rolle bei der Förderung des gegenseitigen Kennenlernens in den neuen Ländern spielen können.
4.1.2 Beide Seiten nehmen mit Genugtuung die Tätigkeit der italienischen Kulturinstitute in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Wolfsburg in Deutschland und der Goethe-Institute in Genua, Mailand, Neapel, Palermo, Rom, Triest und Turin in Italien auf sprachlichem und künstlerischem Gebiet zur Kenntnis.
Die Seiten nehmen ferner die begrüßenswerte Tätigkeit zur Kenntnis, die von folgenden deutschen Institutionen in Italien durchgeführt wird: Deutsches Archäologisches Institut in Rom, Deutsches Historisches Institut in Rom, Biblioteca Hertziana - Max-Planck-Institut in Rom, Kunsthistorisches Deutsches Institut in Florenz, Villa Massimo in Rom, Villa Romana in Florenz, Casa Baldi und Casa Serpentara in Olevano Romano, Italienisches Institut für Deutschlandstudien, Deutsche Schulen in Rom, Mailand und Genua, Deutsches Studienzentrum in Venedig und Casa di Goethe in Rom. Sie begrüßen auch die Tätigkeit des deutsch-italienischen Historischen Zentrums in Trient.
4.1.3 Die deutsch-italienische Studienakademie in Meran führt in Zusammenarbeit mit italienischen, deutschen, österreichischen und schweizerischen Institutionen und Hochschulen kulturelle und wissenschaftliche Aktivitäten und hochrangige internationale Gesprächsrunden im Bereich der deutsch-italienischen Studien durch.
Die Europäische Akademie in Bozen führt in Zusammenarbeit auch mit italienischen und deutschen Forschungseinrichtungen bedeutende Forschungsarbeiten u.a. auf den Gebieten der Minderheiten, Sprachen, Umwelt und Medizinischen Genetik durch.
4.1.4. Die Accademia Nazionale dei Lincei, die Accademia Nazionale di San Luca, der Nationale Forschungsrat, das Istituto dell’Enciclopedia Italiana, die Fondazione Giorgio Cini und die Fondazione Giovanni Agnelli sind bereit, mit interessierten Einrichtungen in Deutschland zusammenzuarbeiten.
4.1.5 Die deutsche Seite dankt insbesondere den italienischen Städten Triest, Genua, Turin und Palermo und der Region Piemont für ihre Unterstützung der örtlichen Goethe Institute, die zu deren Fortbestand beiträgt, und drückt ihre Hoffnung aus, dass diese innovative Form der Zusammenarbeit fortbesteht und vertieft wird.
4.1.6 Beide Seiten haben sich im Verlauf der Sitzung von der gelungenen Renovierung der Villa Vigoni überzeugen können, die nunmehr voll gerüstet ist, ihrem Anspruch als kulturelle Begegnungsstätte auf hohen Niveau gerecht zu werden.
Beide Seiten äußern ihre Genugtuung, dass beide Teile des italienischen Parlaments das Gesetz zur Erhöhung des italienischen Beitrags für Villa Vigoni gebilligt haben. Die deutsche Seite sagte ihrerseits zu, sich im Gegenzug um die umgehende Aufhebung des bestehenden Haushaltsvorbehalts des BMBF zu bemühen.
Das deutsch-italienische Zentrum Villa Vigoni wird 2003 eine Konferenz über die Teilnahme der beiden Länder an den durch die Europäische Union finanzierten wissenschaftlichen Forschungsprogrammen organisieren.
4.1.7. Die deutsche Seite weist auf die fruchtbare Arbeit des Deutschen Studienzentrums in Venedig hin, das als interdisziplinäre wissenschaftliche Einrichtung die Forschungen über Venedig und Norditalien fördert und daneben auch Künstlerstipendien vergibt.
4.1.8. Die deutsche Seite weist auf die Bedeutung der Zusammenarbeit der auf Initiative des Goethe-Institutes Inter Nationes gegründeten Assoziationen der europäischen Kulturzentren A.E.C.E.R. („Vereinigung der europäischen Kulturzentren in Rom") und A.I.C.E.M. („Vereinigung der europäischen Kulturzentren in Mailand") hin.
4.1.9. Beide Seiten nehmen den in der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom eingeleiteten Neubeginn, der auch eine verstärkte Einbeziehung der Einrichtung und ihrer Studiengäste in das italienische Kunst- und Kulturleben vorsieht, mit Befriedigung zur Kenntnis.
4.1.10 Beide Seiten nehmen mit Genugtuung den Briefwechsel vom 21. Juni 2000 und vom 18. Juli 2000 zur Aktualisierung der Liste italienischer Kultureinrichtungen in Deutschland und deutscher Kultureinrichtungen in Italien zur Kenntnis, mit dem die zoll- und steuerrechtlichen Erleichterungen in Anwendung des Kulturabkommens vom 8. Februar 1956 und der sich daran anschließende Notenwechsel auf folgende Einrichtungen beider Länder ausgedehnt wurden: Deutsches Studienzentrum in Venedig, Casa di Goethe in Rom, Deutsche Schule in Genua und italienische Kulturinstitute in Berlin, Frankfurt am Main und Wolfsburg.
4.2 Ausstellungen
4.2.1 Während der Geltungsdauer dieses Protokolls fördern beide Seiten den Austausch vonAusstellungen auf angemessener Ebene. Einzelheiten, etwa finanzielle Klauseln, werden direkt zwischen den zuständigen Stellen und erforderlichenfalls durch Notenwechsel festgelegt.
4.3. Musik, Theater und Tanz
4.3.1 Die Seiten fördern die Veranstaltung von Aufführungen und Tourneen besonders qualifizierter Ensembles oder einzelner Künstler und unterstützen die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den einschlägigen Körperschaften und Verbänden in den jeweiligen Ländern.
4.3.2 Die wichtigsten für die Förderung von italienischen Veranstaltungen in den Bereichen Musik, Theater und Tanz im Ausland zuständigen Einrichtungen sind das Außenministerium und die Abteilung für Musik, Theater und Tanz des Ministeriums für das kulturelle Erbe und für kulturelle Veranstaltungen sowie die ETI (Ente Teatrale Italiano), die Accademia Nazionale Silvio d’Amico und die Accademia Nazionale di Danza. Alle Initiativen, die von der Abteilung Kino - Büro für Internationale Beziehungen des Ministeriums für das kulturelle Erbe und für kulturelle Veranstaltungen finanziell unterstützt werden, unterliegen der vorherigen Zustimmung der entsprec henden beratenden Ausschüsse.
4.3.3 Die Fondazione Valentino Bucchi ist bereit, im Rahmen des zeitgenössischen Musikschaffens gemeinsame Initiativen durchzuführen. Insbesondere ist beabsichtigt, die Fondazione, von der Bundesrepublik Deutschland benannten deutschen Musikern und Fachkräften die Teilnahme an der Jury des „Premio Internazionale Valentino Bucchi" und weitere Aktivitäten (Symposien, Seminare, Schauen und Festivals) anzubieten.
Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung werden von der Fondazione getragen, während die Reisekosten von der entsendenden Seite oder der von ihr bestimmten Körperschaft oder Einrichtung zu übernehmen sind.
4.3.4 Die Fondazione Romaeuropa ist bereit, mit den betreffenden deutschen Kultureinrichtungen zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Initiativen im Bereich der kulturellen Aktivitäten und insbesondere des künstlerischen Schaffens durchzuführen.
4.3.5 Die Ente Teatrale Italiano (ETI) ist im Rahmen ihrer institutionellen Zielsetzung bereit, mit den deutschen Kultureinrichtungen zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Initiativen zum Ausbau der Beziehungen beider Länder im Theater- und Kulturbereich durchzuführen.
4.4 Film
4.4.1 Beide Seiten begrüßen, daß das deutsch-italienische Filmabkommen im Jahre 1999 unterzeichnet wurde. Die deutsche Seite hofft auf baldige Ratifizierung durch die italienische Seite.
4.4.2 Beide Seiten fördern die Zusammenarbeit im Rahmen des Europarates auf der Grundlage des europäischen Übereinkommens über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen, das am 2. Oktober 1992 in Straßburg unterzeichnet wurde, sowie auf der Grundlage der Programme der Europäischen Union.
4.4.3 Die Seiten fördern die Zusammenarbeit im Filmbereich und die gegenseitige Beteiligung an Filmfestivals in Italien und Deutschland, Schauen oder Filmwochen sowie die Zusammenarbeit zwischen Körperschaften, Verbänden und Berufsvertretern des Filmbereichs.
4.4.4 Beide Seiten werden die Modalitäten zur Durchführung dieses Punktes durch unmittelbare Vereinbarungen zwischen den betroffenen Parteien oder -sofern erforderlich -durch eine zu treffende bilaterale Vereinbarung mittels Notenaustausch regeln.
4.5 Festivals, Feierlichkeiten, Großveranstaltungen
4.5.1 Beide Seiten tauschen Informationen und Unterlagen zu Festivals, Feierlichkeit en und bedeutenderen Kulturveranstaltungen aus, die in den jeweiligen Ländern stattfinden, und erleichtern besonders qualifizierten, die italienische und die deutsche Kultur vertretenden Gruppen oder einzelnen Künstlern die Teilnahme daran.
V. Archive, Bibliotheken, Verlagswesen und Übersetzung
5.1 Archive
5.1.1 Beide Seiten fördern die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Archivverwaltungen durch den Austausch von wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Mikrofilmen, Dokumentkopien, Datenbanken und Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der geltenden einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.
5.1.2 Die Seiten tauschen jedes Jahr zwei Archivare zu jeweils zehntägigen Studienbesuchen aus. Beide Seiten werden die Modalitäten zur Durchführung dieses Punktes durch unmittelbare Vereinbarungen zwischen den betroffenen Parteien oder -sofern erforderlich -durch eine zu treffende bilaterale Vereinbarung mittels Notenaustausch regeln.
5.1.3 Während der Geltungsdauer dieses Protokolls fördern die Seiten die Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Archiv des Ministeriums für das kulturelle Erbe und für kulturelle Veranstaltungen und dem Bundesarchiv in Koblenz, damit Italien Dokumentarmaterial über italienische Kriegsgefangene zurückerstattet wird, das derzeit in der Außenstelle Dahlwitz-Berlin aufbewahrt wird.
Die Seiten setzen sich darüber hinaus dafür ein, dass eine ebensolche offizielle Zusammenarbeit mit der deutschen Dienststelle in Berlin eingeleitet wird, die ebenfalls entsprechende Dokumente verwahrt.
5.1.4 Die italienische Seite (Abteilung Archiv) erklärt sich unter besonderer Bezugnahme auf den Sektor Denkmalschutz und Restaurierung bereit, Praktika beim Zentrum für Fotoreproduktion, Buchbinderei und Restaurieren des Staatsarchivs zu veranstalten.
5.1.5 Beide Seiten fördern den Austausch von Informationen und Publikationen sowie die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Archiven der Außenministerien insbesondere im Rahmen der Europäischen Union. Sie gewährleisten den Zugang zu der historischen Dokumentation der jeweiligen Außenministerien nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften. Die Seiten überprüfen nachdrücklich die Ergebnisse, die im Rahmen der Zusammenarbeit in der Gruppe der Archivare der Außenministerien der Mitgliedstaaten und Instit utionen der Europäischen Union erzielt wurden.
5.2 Bibliotheken
5.2.1 Beide Seiten fördern die unmittelbare Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Nationalbibliotheken und Bibliotheken einzelner Institutionen.
Die Seiten nehmen außerdem die Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Buchhändlerinstitutionen zur Kenntnis, etwa der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) und des European Bureau of Library, Information and Documentation Association (EBLIDA).
Die Bundesanstalt „Die Deutsche Bibliothek" mit ihren Standorten in Frankfurt am Main (Deutsche Bibliothek) und Leipzig (Deutsche Bücherei) hat bereits sehr enge Beziehungen zum „Istituto Centrale per il Catalago Unico" (ICCU) in Rom sowie zur Nationalbibliothek in Florenz. Beide Institutionen sind an europäischen Kooperationsprojekten beteiligt sowie Mitglieder der „Conference of European National Librarians" (CENL) und „Computerized Bibliographic Record Actions" (CoBRA). Die Themen in CENL umfassen auch Bestandserhaltungsfragen, die Themen in CoBRA sind mehr auf informationstechnische Zusammenarbeit konzentriert.
5.2.2 Beide Seiten fördern den Austausch von Büchern, Publikationen und Periodika zwischen Bibliotheken, Akademien und Kulturinstituten beider Länder, der von italienischer Seite über die Dienststelle V - Förderung kultureller Veranstaltungen -Büro für Internationalen Austausch der Abteilung Buchwesen und Kulturinstitute durchgeführt wird.
Über diese Dienststelle wird auch interessierten deutschen Bibliothekseinrichtungen Buchmaterial für die Eröffnung eines Dokumentationszentrums der italienischen Kultur übersandt.
5.2.3 Beide Seiten tauschen Reproduktionen und Mikrofilme des in den italienischen Staatsbibliotheken und den entsprechenden deutschen Bibliotheken verwahrten Buchmaterials aus.
5.2.4 Während der Geltungsdauer dieses Protokolls laden beide Seiten jeweils zwei Bibliothekare zu bis zu zehntägigen Studienaufenthalten ein. Beide Seiten werden die Modalitäten zur Durchführung dieses Punktes durch unmittelbare Vereinbarungen zwischen den betroffenen Parteien oder - sofern erforderlich -durch eine zu treffende bilaterale Vereinbarung mittels Notenaustausch regeln.
5.2.5 Die italienische Seite ist bereit, während der Geltungsdauer dieses Protokolls Fachkräfte aus den Bereichen Konservierung, Restaurierung, Katalogisierung, Bibliotheksbauwesen, angewandte Datenverarbeitung für den Bibliothekssektor und Förderung des Buchwesens zu entsenden. Die Einzelheiten werden auf diplomatischem Wege oder anderen geeigneten Wegen geregelt.
5.2.6 Die italienische Seite erklärt sich bereit, während der Geltungsdauer dieses Programms eine Ausstellung und/oder eine Verlegermesse durchzuführen, um die Erhaltung und Pflege des Buchbestands darzustellen.
5.2.7 Auch weiterhin besteht die Möglichkeit, vierwöchige Fachaufenthalte in wissenschaftlichen Bibliotheken beider Länder zu absolvieren. Ansprechpartner auf deutscher Seite ist Bibliothek & Information International, vormals Bibliothekarische Auslandsstelle in der BDB (Bundesvereinigung dt. Bibliotheksverbände).
5.2.8 Die deutsche Seite weist auf wichtige Veranstaltungen des Informations- und Bibliotheksbereichs der Goethe-Institute in Italien im Rahmen der fachlichen Zusammenarbeit mit italienischen und europäischen Partnern hin.
Sie weist auf den Ausbau von Themeninformationsdiensten im Bereich der aktiven Informationsarbeit hin, die der standortunabhängigen Informationsversorgung in Italien dienen.
5.3 Verlagswesen - Übersetzungen
5.3.1 Beide Seiten fördern die Übersetzung und Veröffentlichung klassischer und zeitgenössischer Werke von hohem Wert, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst beider Länder beitragen.
5.3.2 Die italienische Seite ist bereit, jeder interessierten deutschen Institution und Hochschule Bücher jedes Fachbereichs und Themas zuzusenden.
5.3.3 Die deutsche Seite regt an, im Bereich der Übersetzungsförderung eine enge Zusammenarbeit zwischen Goethe-Institut Inter Nationes und dem „Villa Vigoni-Preis" für Übersetzer herzustellen.
5.3.4 Die italienische Seite teilt mit, dass Übersetzern italienischer Bücher in die Fremd sprache folgende Preise und Förderbeiträge verliehen werden:
- Das Außenministerium verleiht italienischen und/oder ausländischen Verlegern und Übersetzern Preise oder Finanzbeiträge für die Veröffentlichung und Übersetzung literarischer und wissenschaftlicher Werke sowie für die Übersetzung, Untertitelung oder Synchronisierung von Kurzund Spielfilmen und Fernsehserien. Die Anträge sind den diplomatischen Vertretungen Italiens oder den italienischen Kulturinstituten zu unterbreiten und werden dann der nationalen Kommission für die Förderung der italienischen Kultur im Ausland beim Außenministerium zur Stellungnahme vorgelegt.
- Das Ministerium für das kulturelle Erbe und für kulturelle Veranstaltungen, verleiht nationale Übersetzerpreise unter der Schirmherrschaft des Staatspräsidenten an Kräfte des Übersetzungsbereichs und an italienische und/oder ausländische Verleger. Hier ist ferner ein "Centro Italiano per i Traduttori et le Iniziative a favore della Traduzione" angesiedelt. Beide Seiten fördern die Kontakte zwischen diesem Zentrum und den betreffenden deutschen Einrichtungen.
- Das Amt des Ministerpräsidenten prämiert Übersetzer italienischer Bücher in die Fremdsprache.
Anträge sind bei den diplomatischen Vertretungen oder den italienischen Kulturinstituten einzureichen und werden dann der nationalen Kommission für die Förderung des Italienischen im Ausland beim Außenministerium zur Billigung unterbreitet.
VI. Zusammenarbeit in den Bereichen Restaurierung, Studium, Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes, Museen
6.1 Beide Seiten fördern den Informations-und Erfahrungsaustausch in den Bereichen Schutz, Erhaltung und Restaurierung des kulturellen und künstlerischen Erbes sowie bezüglich der Lokalisierung und Wiedererlangung im Zweiten Weltkrieg abhanden gekommener Kunstwerke.
6.2 Beide Seiten fördern die Zusammenarbeit im Bereich Konservierung und Pflege der jeweiligen Kulturgüter insbesondere durch den Austausch von Informationen, Fachkräften und Erfahrungen im Bereich Erhaltung und Restaurierung sowie durch die Ausbildung von Ausbildern in den genannten Bereichen sowie die Ausbildung von Angehörigen der Berufe, einschließlich von Fachkräften und Handwerkern, die für Pflege und Restaurierung des Kulturerbes sorgen.
6.3 Die italienische Seite (Istituto Centrale per il Restauro, Ministerium für das kulturelle Erbe und für kulturelle Veranstaltungen) ist daran interessiert, mit der entsprechenden deutschen Einrichtung im Bereich Erhaltung des Kulturerbes zusammenzuarbeiten.
6.4 Das Institut für Kunst und Restaurierung Palazzo Spinelli bietet seine Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Kulturinitiativen in den Bereichen Pflege und Restaurierung von Kulturgütern an und hofft auf die Verwirklichung eines koordinierten, kohärenten Systems von Workshops und Initiativen, damit auf europäischer Ebene zum Vergleich von Verwaltung, Pflege und Nutzung dieser Güter angeregt wird.
Palazzo Spinelli beabsichtigt eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Universität Hildesheim im Hinblick auf die Verbreitung von Informationen durch den Aufbau mehrsprachiger Glossare und den gegenseitigen Austausch gemeinsamer Berufserfahrungen.
6.5 Beide Seiten verpflichten sich zur Zusammenarbeit, um das Auffinden und die Rückgabe von Kunstwerken und Kulturgütern, die rechtswidrig auf das eigene Staatsgebiet gelangt sind, an die rechtmäßigen Eigentümer zu erleichtern. Beide Seiten nehmen mit Genugtuung die Möglichkeit zur Kenntnis, die Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union und der UNESCO insbesondere durch die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie 7/93 und im Einklang mit den Grundsätzen des UNESCO-Übereinkommens von 1970 sowie des Unidroit-Übereinkomme ns von 1995 durchzuführen, um die illegale Ein-und Ausfuhr oder Verbringung von Kunstwerken zu verhindern.
Die italienische Seite bekundet ihr Interesse an der Zusammenarbeit mit den zuständigen deutschen Behörden im Bereich Förderung der Qualität von Arc hitektur, Städtebau und zeitgenössischer Kunst und der Förderung der Ausbildung auf den Gebieten Landschaftskunde und - schutz und architektonische und städtebauliche Kultur und Qualität. 6.6 Beide Seiten fördern die Zusammenarbeit zwischen den Museen beider Länder auf der Grundlage der Prinzipien der am 15.04.2002 in Rom unterzeichneten Vereinbarung über die neue Politik der Zusammenarbeit im Museumssektor, vor allem was den Langzeitverleih, die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Restaurierung sowie die Bekämpfung des illegalen Handels mit archeologischen Kunstgütern betrifft.
6.7 Beide Seiten fördern die Kontakte, den Austausch und die direkte Zusammenarbeit zwischen den Museen und Galerien beider Länder und tauschen Veröffentlichungen und Erfahrungen zu technischen Kriterien und Standards für das Funktionieren von Museen sowie zu Katalogsystemen aus.
VII. Information und Zusammenarbeit im Rundfunk- und Fernsehbereich
7.1 Beide Seiten fördern die Zusammenarbeit von Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Verlagen und anderen Informationsdiensten beider Ländern zum Zwecke der Intensivierung des Austauschs von Informationen über die Aspekte des politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens beider Länder, um eine bessere gegenseitige Kenntnis zu erreichen.
7.2 Zu diesem Zweck werden Absprachen zwischen den jeweiligen im Informationsbereich tätigen Berufsverbänden gefördert.
7.3 Beide Seiten fördern gegenseitig den Austausch im Rundfunk-und Fernsehsektor und erleichtern Absprachen zwischen den betroffenen Stellen beider Seiten auf folgenden Gebieten:
- Veranstaltung von Ausbildungskursen und Fortbildungsaufenthalten für Journalisten, Technikern und Programmierer, ggf. auch auf der Grundlage von durch beide Länder gewährten Stipendien.
- Erleichterung der Tätigkeit von Journalisten und technischen Teams,
- Erleichterungen für Fernsehaufnahmeteams,
- gegenseitiger Empfang von über Satellit gesendeten nationalen Programmen
- Fernsehkontakte der italienischsprachigen Gemeinschaft mit Italien,
- Erleichterung bei der Teilnahme an Festivals und Zusammenstellung von Rundfunk-und Fernsehprogrammen auch internationaler Art in den jeweiligen Ländern,
- Veranstaltung von Festivals, Rundfunk- und Fernsehprogrammen,
- Fernsehübertragungen typischer Programme in Originalsprache.
7.4 Beide Seiten nehmen zur Kenntnis, dass ihre jeweiligen Rundfunk-und Fernsehsender auch im Rahmen der European Broadcasting Union (EBU) zusammenarbeiten.
7.5 Beide Seiten begrüßen die Aktivitäten der deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Förderung der italienischen Kultur, auch Programme in italienischer Sprache zu senden, besonders das täglich gesendetete Radioprogramm des WDR „Funkhaus Europa".
VIII. Zusammenarbeit im Bereich Jugendaustausch und Sport
8.1 Beide Seiten fördern Kontakte zwischen den für sozio-kulturelle Jugendaustauschprogramme verantwortlichen Organisationen.
8.2 Beide Seiten nehmen mit Befriedigung davon Kenntnis, dass sich der Jugendaustausch in den letzten Jahren sowohl auf Regierungsebene als auch im Rahmen von Städtepartnerschaften und Partnerschaften von italienischen Regionen und deutschen Ländern sowie dank des Engagements von Institutionen der Zivilgesellschaft stabilisiert hat.
8.3 Beide Seiten werden die Zusammenarbeit im Bereich des Sports, auch an Schulen und Hochschulen, zwischen dem Italienischen Nationalen Olympischen Komitee und dem deutschen Nationalen Olympischen Komitee sowie den weiteren zuständigen deutschen Institutionen im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin unterstützen.
IX. Menschenrechte
9.1 Beide Seiten fördern kulturelle Aktivitäten zur verschärften Bekämpfung von Rassismus, Intoleranz und zum Schutz der Menschenrechte.
9.2 Zu diesem Zwecke fördern sie die Veranstaltung von Konferenzen und Seminaren sowie spezifische Maßnahmen und in diesem Zusammenhang die Beziehungen zwischen den dafür zuständigen einzelstaatlichen und lokalen Stellen.
9.3 Beide Seiten fördern die Tätigkeit im Kulturbereich zur Herstellung der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Sie fördern hierzu Kontakte ihrer zuständigen Stellen untereinander.
X. Schlussbestimmungen
10.1 Die Vergütung der Lektoren und Lehrkräfte richtet sich nach den jeweils geltendenRechtsvorschriften.
10.2 Dieses Protokoll schließt die Möglichkeit nicht aus, weitere darin nicht vorgesehene Aktivitäten und Austauschmöglichkeiten zu vereinbaren.
10.3 Änderungen dieses Protokolls sind auf diplomatischem Weg zu vereinbaren.
10.4 Beide Seiten stimmen überein, dass sämtliche in diesem Protokoll erwähnten Initiativen im Rahmen der in den jeweiligen Jahreshaushalten zur Verfügung stehenden Mittel verwirklicht werden.
10.5 Die Anlagen I, II und III sind Bestandteil dieses Protokolls.
10.6 Die nächste Sitzung der deutsch-italienischen Gemischten Kulturkommission soll angesichts der besonderen Bedeutung der Villa Vigoni für die deutsch-italienischen Beziehungen vorzugsweise erneut an diesem Ort stattfinden. Der Zeitpunkt wird auf diplomatischem Weg festgelegt.
Geschehen zu Villa Vigoni am 24. April 2002 in zwei Urschriften, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Botschafter Dr. Albert Spiegel Leiter der Abteilung für Auswärtige Kultur-und Bildungspolitik Auswärtiges Amt
Für die Regierung der Italienischen Republik Botschafter Francesco Aloisi de Larderel Leiter der Abteilung für Förderung und kulturelle Zusammenarbeit Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Liste der Mitglieder der Delegationen
Italienische Delegation
1) Botschafter Francesco Aloisi de Larderel, Leiter der Abteilung für Förderung und kulturelle Zusammenarbeit, italienisches Außenministerium
2) Botschaftsrat Marco Del Panta Ridolfi, Leiter der Abteilung für kulturelle Zusammenarbeit, italienisches Außenministerium
3) Maria Mazza, Referentin und Sprachkoordinatorin, italienisches Außenministerium
4) Antonietta Scalera, Bildungsministerium (MIUR)
5) Paola Manzioli, Bildungsministerium (MIUR)
6) Ivo de Gennaro, Akademie für deutsch-italienische Studien Meran
7) Alberto Bersani, Dante Alighieri-Gesellschaft
Deutsche Delegation
1) Dr. Albert Spiegel, Botschafter, Leiter der Abteilung für Auswärtige Kultur-und Bildungspolitik im Auswärtigen Amt
2) Dr. Joachim Hofmann-Göttig, Staatssekretär, Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend des Bundeslandes Rheinland-Pfalz
3) Stefan Gallon, Gesandter, Leiter des Referats 606 im Auswärtigen Amt (Kultur-und Bildungspolitik - Europäische Länder)
4) Dr. Betina Kern, Botschaftsrätin I. Klasse, Leiterin des Kulturreferats der Botschaft Rom
5) Angela Krill de Capello, Oberregierungsrätin, Berliner Büro der Kultusministerkonferenz, Bereich Internationale Angelegenheiten
6) Michael Kahn-Ackermann, Regionalbeauftragter des Goethe-Institut Inter Nationes für Italien
7) Christine Arndt, Leiterin des Referats 314 des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
8) Stefan Abraham, Konsulatssekretär I.Klasse, Kulturreferat der Botschaft Rom
9) Anne Büning, Fremdsprachenassistentin, Kulturreferat der Botschaft Rom
Austausch von Stipendiaten
Die Auswahl der für Stipendien vorzuschlagenden Kandidaten trifft in beiden Ländern jeweils eine Kommission, der auf Wunsch einer Seite mindestens ein Vertreter ihrer Botschaft angehört.
Die italienische Seite gewährt den deutschen Stipendiaten:
a) eine monatliche Summe nicht unter 619,75 Euro
b) eine Unfall- und Krankenversicherung unter Ausschluss von bereits bestehenden Krankheiten und Zahnersatz.
c) den Erlass ggf. eines Teils der Hochschulgebühren, wie von den Hochschulen im Rahmen ihrer Gestaltungsfreiheit vorgesehen (ausgenommen sind fachärztliche Ausbildungseinrichtungen).
Die deutsche Seite gewährt den italienischen Stipendiaten eine den Richtlinien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes angemessene Zahl von Monatsraten, die sich nach dem Ausbildungsstand und der wissenschaftlichen Erfahrung der Stipendiaten richten; sie belaufen sich zur Zeit auf:
Monatliche Ratenhöhe für ausländische Studierende und Graduierte in EUR:
Stipendium I 587,99
Stipendium II 677,46
Stipendium II 754, 16 (mit Promotionszuschlag)
Stipendium III 920,33
Monatliche Ratenhöhe für ausländische Wissenschaftler in EUR:
Stipendium I 1.840,00
Stipendium II 1.990,00
Stipendium III 2.240,00
Neben dem Deutschen Akademischen Austauschdienst existieren auf deutscher Seite weitere stipendienvergebende Institutionen, deren Programmausschreibungen und Stipendiensätze jeweils individuell geregelt sind.